Wenn Wasser aus der Nachbarwohnung in die eigenen vier Wände läuft, sind zwei Fragen sofort da: Wer beseitigt den Schaden, und wer bezahlt ihn? Dieser Beitrag ordnet die typischen Konstellationen ein und zeigt, worauf es beim Vorgehen ankommt.
Wichtiger Hinweis vorab: Die Wasserschaden-Zentrale vermittelt geprüfte Fachbetriebe für die Soforthilfe im Raum Frankfurt und Rhein-Main. Für Sie als Kunde ist die Vermittlung kostenlos, unsere Provision zahlt der ausführende Betrieb. Eine Rechts- oder Versicherungsberatung leisten wir nicht, dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung.
Wer haftet bei einem Wasserschaden durch den Nachbarn?
Entscheidend ist, ob den Nachbarn ein Verschulden trifft. Hat er den Schaden verursacht, etwa durch eine übergelaufene Badewanne, eine unbeaufsichtigte Waschmaschine oder einen unsachgemäß montierten Anschluss, kommt in der Regel seine Privathaftpflichtversicherung für Ihre Schäden auf.
Anders liegt es bei einem Materialversagen, also wenn schlicht eine Leitung im Gebäude gebrochen ist. Dann liegt meist kein Verschulden vor. In diesem Fall ist für Gebäudeschäden die Wohngebäudeversicherung zuständig, für Ihre eigenen beweglichen Sachen Ihre Hausratversicherung.
Was sollte ich als Betroffener sofort tun?
Informieren Sie den Nachbarn unverzüglich, damit die Wasserzufuhr abgestellt werden kann. Sichern Sie Ihre Sachen und schalten Sie bei Nässe in der Nähe von Elektrik den Strom ab. Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich mit Fotos und Videos, bevor Sie aufräumen, und notieren Sie Datum und Uhrzeit. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Hausratversicherung und, falls Sie Mieter sind, dem Vermieter oder der Hausverwaltung.
Was, wenn der Nachbar nicht erreichbar ist?
Läuft weiter Wasser und niemand öffnet, wenden Sie sich an die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Ein eigenmächtiges Öffnen der fremden Wohnung ist keine gute Idee. In akuten Gefahrenlagen, etwa bei drohendem Kontakt von Wasser und Elektrik oder bei Einsturzgefahr, ist die Feuerwehr die richtige Stelle, sie darf sich Zutritt verschaffen.
Muss ich den Nachbarn direkt in Anspruch nehmen?
Ein sachlicher Weg funktioniert meist besser als eine Konfrontation. Üblich ist, dass der Nachbar den Schaden seiner Haftpflichtversicherung meldet und diese sich anschließend bei Ihnen meldet. Parallel können Sie Ihre eigene Hausratversicherung einschalten, die den Fall reguliert und sich das Geld gegebenenfalls beim Verursacher zurückholt. Das erspart Ihnen die direkte Auseinandersetzung.
Besonderheiten für Mieter
Als Mieter sind Sie nicht verpflichtet, den Schaden am Gebäude selbst beheben zu lassen. Ihre Aufgabe ist es, den Schaden unverzüglich anzuzeigen und weitere Schäden nach Möglichkeit zu begrenzen. Ist die Wohnung durch Feuchtigkeit, Geruch oder laufende Trocknungsgeräte spürbar eingeschränkt nutzbar, kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Mehr dazu in unserem Beitrag Wasserschaden in der Mietwohnung.
Wie geht es technisch weiter?
Ist die Ursache abgestellt, muss der durchfeuchtete Bereich fachgerecht getrocknet werden. Bei Schäden zwischen zwei Wohnungen betrifft das häufig die Geschossdecke, also den Fußbodenaufbau des Nachbarn und Ihre Zimmerdecke gleichzeitig. Wie ein solcher Fall abläuft, beschreibt unser Beitrag Wasserschaden an der Decke. Zur Dauer der Trocknung finden Sie Details unter Bautrocknung und Estrichtrocknung. Wird zu spät getrocknet, droht Schimmel.
Welche Unterlagen sind später wichtig?
Sammeln Sie von Anfang an alles, was den Schaden belegt: Fotos vor dem Aufräumen, eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Anschaffungsdatum, Kaufbelege soweit vorhanden, die Schadenmeldung an Ihre Versicherung sowie Berichte des Fachbetriebs zu Ortung, Messwerten und Trocknungsverlauf. Eine Einordnung, welche Police wofür zuständig ist, finden Sie unter Wasserschaden und Versicherung.
Jetzt kostenlos einen Fachbetrieb vermitteln lassen
Schildern Sie uns Ihren Fall über unser Schadenformular. Wir leiten Ihre Anfrage an einen geprüften Fachbetrieb in Ihrer Nähe weiter, der sich direkt bei Ihnen meldet. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn Wasser aus der Wohnung über mir kommt?
Hat der Nachbar den Schaden verschuldet, tritt in der Regel seine Privathaftpflicht ein. Bei einem reinen Materialversagen der Leitung ist für Gebäudeschäden meist die Wohngebäudeversicherung zuständig, für Ihr Inventar Ihre Hausratversicherung.
Was mache ich, wenn der Nachbar nicht öffnet?
Wenden Sie sich an die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Bei akuter Gefahr, etwa wenn Wasser an Elektrik gelangt, ist die Feuerwehr die richtige Stelle, sie darf sich Zutritt verschaffen. Die Wohnung selbst zu öffnen, ist nicht ratsam.
Sollte ich meine eigene Versicherung einschalten?
Ja, das ist meist der einfachere Weg. Ihre Hausratversicherung reguliert Ihre Schäden und holt sich das Geld gegebenenfalls beim Verursacher zurück. So vermeiden Sie eine direkte Auseinandersetzung mit dem Nachbarn.
Darf ich als Mieter die Miete mindern?
Ist die Wohnung durch Feuchtigkeit, Geruch oder Trocknungsgeräte spürbar eingeschränkt nutzbar, kommt eine Minderung grundsätzlich in Betracht. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel unverzüglich angezeigt haben. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall, im Zweifel hilft der Mieterverein.