Ein geplatztes Rohr, eine undichte Waschmaschine oder Wasser, das nach Starkregen in den Keller drückt: Ein Wasserschaden trifft viele Haushalte völlig unvorbereitet. Eine der ersten Fragen lautet dann fast immer: Welche Versicherung zahlt eigentlich was? Dieser Überblick erklärt verständlich, wie das deutsche Versicherungssystem bei Wasserschäden grundsätzlich aufgebaut ist, worauf Sie achten sollten und wie Sie als Betroffener im Raum Frankfurt und Rhein-Main vorgehen.
Wichtiger Hinweis vorab: Die Wasserschaden-Zentrale vermittelt geprüfte Fachbetriebe für die Soforthilfe und Sanierung. Wir geben keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Die folgenden Informationen sind allgemeiner Natur. Im Zweifel klären Sie konkrete Fragen bitte direkt mit Ihrer Versicherung oder einer fachkundigen Person.
Die vier wichtigsten Versicherungen im Überblick
Bei einem Wasserschaden kommen je nach Ursache und betroffenem Eigentum unterschiedliche Versicherungen ins Spiel. In der Praxis sind vor allem diese vier relevant:
- Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
- Hausratversicherung: Zuständig für bewegliche Gegenstände im Haushalt.
- Privathaftpflichtversicherung: Relevant, wenn Sie einen Schaden bei anderen verursachen.
- Elementarschadenversicherung: Zusatzbaustein für Naturereignisse wie Starkregen oder Überschwemmung.
Wohngebäudeversicherung: Schäden am Gebäude
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden, die durch Leitungswasser am Gebäude entstehen. Dazu zählen typischerweise fest verbaute Bestandteile wie Wände, Böden, Estrich, fest verlegte Fußböden sowie die Wasserrohre selbst. Platzt zum Beispiel ein Rohr in der Wand und durchnässt das Mauerwerk, ist meist diese Versicherung zuständig. Sie ist vor allem für Eigentümer und Vermieter wichtig.
Hausratversicherung: Ihre beweglichen Sachen
Die Hausratversicherung springt in der Regel für bewegliche Gegenstände ein, die durch Leitungswasser beschädigt werden: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung und ähnliche Dinge. Wenn also Wasser aus einem defekten Rohr Ihr Sofa und Ihren Fernseher beschädigt, ist dieser Bereich oft über die Hausratversicherung abgedeckt. Mieter sollten besonders auf eine ausreichende Hausratversicherung achten, da das Gebäude selbst dem Eigentümer gehört.
Privathaftpflicht: Wenn Sie den Schaden verursachen
Verursachen Sie selbst einen Wasserschaden bei jemand anderem, etwa weil Wasser aus Ihrer Wohnung in die darunterliegende Nachbarwohnung läuft, kann die Privathaftpflichtversicherung greifen. Sie deckt typischerweise Schäden, die Sie Dritten zufügen. Auch hier gilt: Die Details hängen vom konkreten Vertrag ab.
Elementarschadenversicherung: Starkregen und Naturereignisse
Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind in vielen Standardpolicen nicht automatisch enthalten. Sie sind in der Regel nur dann abgedeckt, wenn ein zusätzlicher Baustein zur Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. Gerade im Rhein-Main-Gebiet, wo Starkregenereignisse vorkommen, lohnt sich ein Blick in die eigene Police, ob dieser Schutz besteht.
Leitungswasser oder Starkregen: ein wichtiger Unterschied
Für die Frage, wer zahlt, ist die Ursache entscheidend. Versicherer unterscheiden hier deutlich:
- Leitungswasser: Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Leitungen oder angeschlossenen Geräten austritt. Das ist der klassische Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung.
- Starkregen und Überschwemmung: Wasser, das von außen ins Gebäude gelangt, etwa durch Rücklauf in der Kanalisation oder eindringendes Regenwasser. Das fällt in der Regel unter Elementarschäden und braucht den entsprechenden Zusatzschutz.
Wenn unklar ist, ob die Nässe aus einer Leitung oder von außen stammt, kann eine professionelle Leckortung helfen, die Ursache eindeutig festzustellen. Eine dokumentierte Schadenursache ist für die Abwicklung mit der Versicherung oft Gold wert.
Was tun direkt nach dem Wasserschaden?
Unmittelbar nach der Entdeckung zählt vor allem schnelles, ruhiges Handeln. Drei Dinge stehen im Vordergrund:
- Schaden melden: Informieren Sie Ihre Versicherung möglichst zeitnah. Viele Verträge sehen eine unverzügliche Meldung vor.
- Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos von allen betroffenen Bereichen, bevor Sie aufräumen. Notieren Sie, was beschädigt ist.
- Schaden mindern: Sie haben eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Das heißt: Stellen Sie nach Möglichkeit das Wasser ab, sichern Sie gefährdete Gegenstände und verhindern Sie, dass der Schaden größer wird.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für die ersten Minuten finden Sie in unserem Beitrag zu den Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
Im ersten Schreck passieren leicht Fehler, die die spätere Regulierung erschweren können:
- Beschädigte Gegenstände voreilig entsorgen, bevor sie dokumentiert oder von der Versicherung freigegeben sind.
- Den Schaden zu spät bei der Versicherung melden.
- Fehlende Dokumentation, also keine Fotos und keine Notizen zum Schadenshergang.
- Den Schaden nicht eindämmen und so ein größeres Ausmaß riskieren.
Auch das Thema grobe Fahrlässigkeit spielt eine Rolle: Wenn ein Schaden durch deutlich nachlässiges Verhalten mitverursacht wurde, kann die Leistung im Einzelfall gekürzt werden. Wie das im konkreten Fall bewertet wird, hängt vom Vertrag und der Situation ab.
Der Ablauf einer Schadenmeldung in der Praxis
Auch wenn jeder Versicherer eigene Prozesse hat, läuft eine Schadenmeldung in der Regel ähnlich ab:
- Schaden bei der Versicherung melden, oft telefonisch oder online, und eine Schadennummer erhalten.
- Schaden dokumentieren und Unterlagen einreichen, etwa Fotos, Listen beschädigter Gegenstände und gegebenenfalls Rechnungen.
- Ursache feststellen lassen, zum Beispiel durch Leckortung oder ein Gutachten.
- Trocknung und Sanierung durch einen Fachbetrieb, der den Verlauf protokolliert.
- Prüfung und Regulierung durch die Versicherung.
Die Rolle des Fachbetriebs bei der Versicherung
Ein erfahrener Fachbetrieb ist nicht nur für die eigentliche Trocknung und Sanierung wichtig, sondern auch für eine saubere Abwicklung mit der Versicherung. Viele der von uns vermittelten Betriebe unterstützen Sie dabei, indem sie zum Beispiel:
- die Schadenursache fachgerecht feststellen, etwa per Leckortung,
- ein nachvollziehbares Trocknungsprotokoll führen,
- Feuchtigkeitsmessungen und den Sanierungsverlauf dokumentieren,
- Unterlagen bereitstellen, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Eine solche Dokumentation erleichtert die Kommunikation mit dem Versicherer erheblich. Welche Leistungen die vermittelten Betriebe im Detail anbieten, sehen Sie in der Übersicht.
Soforthilfe im Raum Frankfurt und Rhein-Main
Ob in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Offenbach oder Darmstadt: Bei einem Wasserschaden zählt jede Stunde. Die Wasserschaden-Zentrale vermittelt Ihnen schnell einen geprüften Fachbetrieb aus der Region, der sich um Leckortung, Trocknung und Sanierung kümmert. Die Vermittlung ist für Sie als Kunde kostenlos und unverbindlich. Unsere Vergütung erfolgt als Provision vom ausführenden Betrieb, nicht von Ihnen.
Jetzt kostenlos einen Fachbetrieb vermitteln lassen
Sie haben einen Wasserschaden und möchten schnell Unterstützung? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation über unser Schadenformular. Wir vermitteln Ihnen kostenlos und unverbindlich einen passenden Fachbetrieb aus dem Raum Frankfurt und Rhein-Main. Viele der vermittelten Betriebe helfen Ihnen zudem bei der Dokumentation für die Versicherung, damit die Abwicklung möglichst reibungslos verläuft.
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?
Das hängt von Ursache und betroffenem Eigentum ab. Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude durch Leitungswasser, die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände. Verursachen Sie einen Schaden bei anderen, kann die Privathaftpflicht greifen. Klären Sie den konkreten Fall mit Ihrer Versicherung.
Sind Schäden durch Starkregen automatisch versichert?
In der Regel nicht. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind meist nur abgedeckt, wenn ein Zusatzbaustein zur Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. Gerade im Rhein-Main-Gebiet lohnt sich ein Blick in die eigene Police.
Was muss ich nach einem Wasserschaden zuerst tun?
Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Versicherung, dokumentieren Sie alles mit Fotos und Videos, bevor Sie aufräumen, und mindern Sie den Schaden, etwa indem Sie das Wasser abstellen. Diese Schadenminderungspflicht ist in vielen Verträgen vorgesehen.
Hilft ein Fachbetrieb bei der Abwicklung mit der Versicherung?
Ja, viele der über die Wasserschaden-Zentrale vermittelten Fachbetriebe unterstützen bei der Dokumentation, etwa durch Leckortung, Trocknungsprotokolle und Feuchtigkeitsmessungen. Diese Unterlagen erleichtern die Kommunikation mit der Versicherung. Eine Rechts- oder Versicherungsberatung leisten wir jedoch nicht.